Was deckt eine Unfallversicherung alles ab?

Eine Unfallversicherung kann in zwei Bereiche eingeteilt werden, in die private Unfallversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Beide Versicherungen decken sehr unterschiedliche Gebiete Ihres Lebens ab. So erhalten Sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann, wenn Ihnen ein Schaden auf dem Weg von oder zur Arbeit bzw. auf der Arbeit entsteht. Die gesetzliche Unfallversicherung wird durch Ihren Arbeitgeber oder dessen Genossenschaft getragen. Das gilt auch für Unfälle, die bei der Ausübung von freiwilligen Diensten wie der freiwilligen Feuerwehr passieren. Durch regelmäßige Arbeitsschutzbelehrungen halten sich diese Schäden aber in Grenzen.
Dagegen sind Unfälle in der Freizeit oder im Privatleben sind gar nicht so selten und werden nur durch die Leistungen einer privaten Unfallversicherung abgedeckt. Diese müssen Sie selbst abschließen.

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung deckt in erster Linie die möglicherweise eintretende Invalidität von Ihnen ab. Das heißt, kommt es durch einen Unfall zu dauerhaften psychischen oder körperlichen Schäden, wird Ihnen die für diesen Fall vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Ein weiterer Leistungsbereich ist die Todesfallleistung. Hier wird Ihren Familienangehörigen eine bestimmte Summe ausgezahlt, falls Sie durch einen Unfall ums Leben kommen. Diese Leistung greift auch, wenn seit dem Unfall bereits ein Jahr vergangen ist und der Tod direkt bzw. indirekt auf den Unfall zurück zu führen ist.
Weiterhin werden kosmetische Operationen bis zu einer festgelegten Höhe Ihnen bezahlt, falls Sie durch den Unfall auf diese Wiederherstellungsoperationen angewiesen sind. Bei Kindern muss diese Operation bis zum 21. Lebensjahr erfolgen, bei Erwachsenen bis zu drei Jahre nach dem Unfall.

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld ist eine weitere Leistung der Unfallversicherung. Sie erhalten bis zu drei Jahre nach dem Unfall einen im Vertrag festgelegten Beitrag für jeden Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes, bei einigen Versicherungen bekommen Sie diesen Betrag auch bei einer ambulanten Behandlung.
Die Sofortleistung bei Schwerverletzung wie bei Amputation oder Lähmung kann von Ihnen unmittelbar nach dem Unfall in Anspruch genommen werden.
Das Genesungsgeld wird im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt an Sie gezahlt. Die Höhe ist die gleiche wie beim Krankenhaustagegeld und wird maximal 100 Tage Ihnen gewährt.

Unfallrente

Die Unfallrente wird Ihnen ein Leben lang ausgezahlt, wenn Sie mindestens 50 Prozent invalide sind nach dem Unfall. Als Nachweis dient hier der Schwerbehindertenausweis.
Sollten bei Ihrem Unfall Bergungskosten entstehen, so werden diese bis zu einer bestimmten Höhe durch die Unfallversicherung übernommen.
Die Übergangsleistung können Sie bis zu sechs Monate nach Ihrem Unfall in Anspruch nehmen. Die Versicherung zahlt hier in gestaffelter oder vorher vereinbarter Höhe Ihnen eine Summe, bis Sie wieder hergestellt sind. Sollte Sie nach drei Monaten immer noch mit Ihrer Leistungsfähigkeit bei unter 10 Prozent liegen, wird die volle Höhe der Übergangsleistung an Sie für die nächsten drei Monate weitergezahlt. Haben Sie nach sechs Monaten eine Leistungsfähigkeit von unter 50 Prozent, erhalten Sie weiter die volle Höhe der Leistung.

Weitertrommeln:
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • MisterWong.DE
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

No related posts.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Unfallversicherung und getagged , , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL.

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>